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TH Köln entwickelt Leitlinien zur inklusiven Medienbildung

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Digitale Spielewelten sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr bedeutsam. Welche Potenziale sie für junge Menschen mit Behinderung eröffnen, hat bisher aber noch vergleichsweise wenig Beachtung gefunden. Im Projekt „InGame“ wird diese Frage genauer untersucht.

Die Digitalisierung bringt neue Fragestellungen für die Gestaltung des Alltags in stationären Bildungseinrichtungen wie Heimen oder Internaten mit sich – von der zunehmend unkontrollierbaren Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche bis hin zu neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und der gestiegenen Verantwortung der Fachkräfte in diesem Bereich. Um die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie die Ausbildung von Medienkompetenz in Heimen und Internaten zu unterstützen, hat die TH Köln im Projekt „DigiPäd 24/7“ gemeinsam mit der Universität Hildesheim Handlungsempfehlungen erarbeitet.

„Digitale Medien sind für die soziale Teilhabe sowie die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr bedeutsam“, sagt Prof. Dr. Angela Tillmann vom Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln. „Leider sind so genannte 24/7-Einrichtungen häufig unzureichend mit Endgeräten ausgestattet und die Nutzung eigener Medien wird in vielen Fällen zeitlich eingeschränkt – das führt zu digitaler Ungleichheit und schränkt die Ausbildung von Medienkompetenz ein.“ Im Projekt „DigiPäd 24/7“ wurden daher Leitlinien für eine erfolgreiche Digitalisierung in stationären Bildungseinrichtungen entwickelt.

Dazu hat das Forschungsteam Kinder, Jugendliche und Fachkräfte in Heimen und Internaten in qualitativen Interviews und Workshops zu deren digitalem Alltag befragt und die jungen Menschen zusätzlich digitale Medientagebücher führen lassen. Zudem analysierte das Team Dokumente zu den Themenbereichen Digitalisierung aus mehreren Wohngruppen. Die Ergebnisse wurden mit allen Akteur*innen diskutiert und in Handlungsempfehlungen übersetzt. Zusätzlich wurden ergänzende Rechtsinformationen für Einrichtungsträger erstellt, unter anderem zu Altersfreigaben, Haftungsfragen und Sicherheitsmaßnahmen.

Bessere Ausstattung und Qualifizierung, mehr Partizipation

Bezogen auf die digitale Infrastruktur haben stationäre Einrichtungen Nachholbedarf: Neben der Ausstattung mit zeitgemäßen, leistungsfähigen digitalen Endgeräten – zur Kommunikation, zum Spielen, zur Informationsbeschaffung und zu Beratungszwecken – zählt auch der Ausbau von schnellen Internetverbindungen zu den vorrangigen Aufgaben. Hinzu kommen die medienpädagogische Qualifizierung und rechtliche Aufklärung des pädagogischen Personals sowie der Leitungen in den Einrichtungen.

„Digitalisierung erfordert einen umfassenden Organisationsentwicklungsprozess. Zu prüfen ist, inwieweit Angebote, Leistungen und Verfahren zukünftig auch digital bereitgestellt werden müssen“, sagt Tillmann. In diesen Prozess sollten Kinder und Jugendliche von Beginn an eingebunden werden, damit passgenaue und niedrigschwellige Angebote entstehen, so Tillmann weiter.

„Junge Menschen haben ein Recht auf eine altersgerechte, selbstbestimmte und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe – analog und digital“, sagt Prof. Dr. Julia Zinsmeister vom Institut für Soziales Recht der TH Köln. „Aufgabe von 24/7-Einrichtungen ist es daher, allen jungen Menschen gleichberechtigt und barrierefrei Zugang zu Medien sowie zu Medienbildung zu gewährleisten und sie darüber hinaus in einer digitalisierten Welt zu fördern, zu schützen und zu beteiligen. Die von uns entwickelten Handlungsempfehlungen und ergänzenden Rechtsinformationen liefern eine gute Basis, um dieses Ziel zu erreichen.“

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