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Barrierefreie Veranstaltung planen

Inklusive Gestaltung für eine zugängliche Veranstaltung

Die barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen ermöglicht nicht nur die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen, sondern bietet auch einen Mehrwert für alle Teilnehmer*innen, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Sie trägt auch zur sozialen Verantwortung Ihres Unternehmens bei.

Nicht nur bauliche Anlagen, Verkehrsmittel oder technische Einrichtungen müssen in die barrierefreie Veranstaltungsplanung einbezogen werfür Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein".

Alle wichtigen Bereiche der barrierefreien Veranstaltungsplanung haben wir für Sie als Veranstaltungsplaner in unserer Checkliste zusammengefasst.

1. Kommunikation vor, während und nach der Veranstaltung

Wichtig für eine barrierefreie Kommunikation ist die Beachtung des Prinzips der zwei Sinne. Hiermit stellen Sie sicher, dass alle Inhalte für Menschen mit einer Sinneseinschränkung (Sehen, Hören, Tasten) jeglichen Inhalt mit anderen Sinnen wahrnehmen können oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Leseschwierigkeiten einen für Sie geschaffenen Zugang zu den Inhalten finden.

Insbesondere folgende Lösungsansätze sind bei der barrierefreien Kommunikation zu empfehlen:

  • Untertitel bei Videos
  • Haptische Exponate bei Vor-Ort-Veranstaltungen
  • Audiodeskription bei Anschauungsmaterial
  • Übersetzung in Leichte Sprache für komplexe Inhalte
  • Simultanübersetzung z. B. in Gebärdensprache, für Fachsprache in leichte/ einfache Sprache, in andere Sprachen (Achten Sie bei der Übersetzung in Gebärdensprache auf länderspezifische Unterschiede und stimmen Sie ab, in welche Sprache übersetzt werden soll)

Bereits bei der Einladung zur Veranstaltung sollte auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet werden:

  • Serifenlose und ausreichend große Schriften
  • Ausreichend Farbkontraste
  • Digitale Einladungen sollten für Screenreader geeignet sein
  • Physische Einladungen sollten Blindenschrift enthalten

Seit 2016 fordert die Europäische Richtlinie 2016/2102, dass Online-Auftritte von Bund, Ländern, Kommunen sowie juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sofern diese im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art wahrnehmen, inklusiv gestaltet werden. Die Vorgaben für barrierefreie Webseiten legt dabei die aktuelle der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 fest, die einen guten Überblick über die Anforderung an Webauftritte bietet.

Fernab von der technischen und strategischen Ausrichtung des Online-Auftritts Ihres Events oder Unternehmens im Vorfeld der Veranstaltung ist zu beachten, dass Barrierefreiheit grundlegender Bestandteil der Marketing-Kommunikation rund um Ihr Event sein sollte. Hierbei gilt es einerseits, die jeweiligen barrierefreien Angebote für die Teilnehmenden klar zu kennzeichnen und zu kommunizieren, und andererseits, Bedarfe abzufragen und die Teilnehmenden mit besonderen Bedarfen bis zu Ihrem Event zu begleiten.

2. Auswahl des Veranstaltungsortes

Auch bei der Wahl einer geeigneten Veranstaltungslocation gibt es einige Dinge zu beachten. Dabei sind sowohl Informationen über die verschiedenen Stationen oder Räumlichkeiten innerhalb der Location sowie die generelle Begehbarkeit des Gebäudes wichtig. Ausgangspunkt sollte stets sein zu schauen, welche Hilfestellungen und Ausstattungsmerkmale, die einen barrierefreien Zugang ermöglichen, bereits vorhanden sind. Darauf kann mit spezieller Technik und baulichen Maßnahmen sowie der Wahl der richtigen Einrichtungselemente gezielt aufgebaut werden.

Um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Ist ein Behindertengerechter Zugang zu allen Teilen der Veranstaltung gegeben? z.B. zu:
    • Gebäudeeingang
    • Gastraum
    • Bühne
    • Durchgänge bei Standaufbau
    • Unterschiedliche Ebenen durch Aufzüge
    • Catering-Bereich (inklusive Erreichbarkeit des Catering-Angebots)
    • Netzwerk-Gelegenheiten (Tischhöhen an Bedarfe angepasst?
    • Sanitäranlagen
  • Sind alle Hindernisse durch bauliche Maßnahmen an die Bedarfe aller Teilnehmenden angepasst worden? z.B. durch:
    • Rampen
    • Leitsysteme
    • höhenverstellbare Tischangebote
    • mobile Garderoben
    • Mischbestuhlung
    • Ausreichende Beleuchtung
    • Hinweisschilder
  • Sind alle Informationen für alle rezipierbar? z.B. durch:
    • Beschilderungen für 2 Sinne
    • Informations- und Kommunikationshilfen (induktive Höranlagen, Audiodeskription, etc.)
    • Screens

3. Was Sie bei der An- und Abreise beachten sollten

Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilnahme Aller ist selbstverständlich die Möglichkeit der Anreise für alle Teilnehmenden, unabhängig von möglichen Einschränkungen oder Behinderungen. Hierbei sollte generell auf eine gute und barrierefreie Anbindung der Location an den ÖPNV geachtet werden. Außerdem sollten ausreichend behindertengerechte Parkplätze vorhanden sein. Wichtig ist zudem, lückenlos zu den barrierefreien Angeboten des Stadtraums sowie der Location zu kommunizieren. Für Veranstaltungen im Stadtraum Köln empfehlen wir dabei die Weiterleitung der Informationen aus folgenden Broschüren:

Neben Informationen zur Anreise gilt es zu klären, wie Teilnehmende mit Einschränkungen oder Behinderungen vom Parkplatz oder der nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV zur Veranstaltungslocation gelangen:

  • Gibt es einen eingerichteten Unterstützungsservice?
  • Wurden die Bedarfe abgefragt, sodass punktuell Unterstützung geleistet werden kann?
  • Sind die Mitarbeiter*innen für eventuelle Bedarfe  sensibilisiert?

4. Veranstaltungsprogramm barrierefrei gestalten

Auch bei der Programmgestaltung ist es wichtig, die Bedarfe aller Teilnehmenden zu berücksichtigen. Wichtigster Aspekt ist die Sensibilisierung der Speaker*innen, Workshopleitenden und Programmbeteiligten, damit es allen gelingt, ihre Botschaft erfolgreich zu vermitteln. Wir empfehlen jedoch auch, für ein lückenloses Unterstützungsangebot für die Wahrnehmung der Inhalte und die Teilnahme am Programm zu sorgen. Dies kann gewährleistet werden durch:

  • Ausreichende Beleuchtung der Bühnensituation
  • ruhige Hintergründe, um Ablenkungen zu vermeiden
  • Dolmetscher*innen (Achten Sie insbesondere auf die gut sichtbare Platzierung von Dolmetscher*innen für Gebärdensprache)
  • Über- oder Untertitelung von Videos und Gesprochenem
  • Übersetzung in leichte Sprache
  • Screens für Seheingeschränkte Menschen
  • Audiodeskription
  • Haptische Exponate
  • Inklusive Interaktionsangebote, falls eingeplant

 

Lesen Sie auch unseren allgemeinen Leitfaden zur Veranstaltungsplanung!

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Checkliste zur Planung einer barrierefreien Veranstaltung als Download

Erhalten Sie eine übersichtliche Checkliste zum Abhaken der Planungsschritte und behalten Sie die Übersicht bei der Planung Ihrer barrierefreien Veranstaltung!