Bitte beachten Sie
Ab dem 02. November sind bundesweit verschärfte Maßnahmen in Kraft getreten: Entsprechend §11 und §13 der aktuell gültigen Corona Schutzverordnung des Landes NRW sind Messen, Ausstellungen und (Fach-)Veranstaltungen vorerst bis 14. Februar 2021 untersagt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Corona in Köln.
Unsere Informationen zur Veranstaltungsplanung gelten daher voraussichtlich wieder ab Ende Februar 2021. Wir bemühen uns, die Informationen für Sie möglichst aktuell zu halten. Wir erheben bei den gemachten ...
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Bitte beachten Sie
Ab dem 02. November sind bundesweit verschärfte Maßnahmen in Kraft getreten: Entsprechend §11 und §13 der aktuell gültigen Corona Schutzverordnung des Landes NRW sind Messen, Ausstellungen und (Fach-)Veranstaltungen vorerst bis 14. Februar 2021 untersagt.
Weitere Informationen finden Sie hier: Corona in Köln.
Unsere Informationen zur Veranstaltungsplanung gelten daher voraussichtlich wieder ab Ende Februar 2021. Wir bemühen uns, die Informationen für Sie möglichst aktuell zu halten. Wir erheben bei den gemachten Angaben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
20.01.2021
Sie wollen Ihre Veranstaltung in Köln durchführen, sind sich jedoch unsicher, wie dies in Zeiten von Corona abläuft? Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage bzgl. des Coronavirus (COVID-19) für Sie viele Unklarheiten im Zuge der Veranstaltungsplanung birgt. In dieser Situation möchten wir Sie bestmöglich unterstützen.
Seit dem 30. Mai 2020 war in NRW die Durchführung von Fachmessen und Fachkongressen sowie Veranstaltungen und Festveranstaltungen wieder erlaubt. Wir gehen davon aus, dass dies nach Beendigung des aktuellen Lockdowns wieder der Fall sein wird. Für jede Veranstaltung müssen dabei jedoch geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten: Für Fachveranstaltungen bedarf es grundsätzlich eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts. Bei der Erstellung unterstützen wir Sie in unserer Corona-Checkliste mit einem Überblick über die darin zu enthaltenden Mindestanforderungen. Diese Checkliste stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung. Zudem finden Sie eine Musterformularvorlage für das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept entsprechend der Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Best-Practice-Beispiel, wie Sie Ihre Veranstaltung in Zeiten von Corona in Köln sicher planen und durchführen können, sehen Sie in unserem Video.
Die nachfolgenden Informationen dienen als Unterstützungsgrundlage für Ihre Veranstaltungsplanung. Wir empfehlen Ihnen als Veranstaltungsplaner grundsätzlich, sich zusätzlich zu den Informationen auf unserer Seite frühestmöglich zu den aktuellen Regelungen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde in Verbindung zu setzen.
Für die Stadt Köln wenden Sie sich dazu bitte an:
Gesundheitsamt Stadt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon-Zentrale: 0221/221-33500
E-Mail: gesundheitsamt@stadt-koeln.de
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